Verkehrsunternehmen müssen digitale Daten bereitstellen - meistgelesen am 31. März 2026
Verkehrsdaten werden künftig zuverlässig über den Nationalen Zugangspunkt digital bereitgestellt, auch Verkehrsunternehmen müssen hier Daten liefern.
Der Bundestag hat am 26. März dem Gesetzentwurf der Bundesregierung »zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt« zugestimmt. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Enthaltung der AfD und der Partei »Die Linke« angenommen. Mit dem neuen Gesetz sollen Verkehrsdaten künftig über den Nationalen Zugangspunkt digital bereitgestellt werden.
Der Nationale Zugangspunkt ist laut Bundesregierung eine »Plattform zum Austausch digitaler Informationen von Mobilitätsanbietern, Infrastrukturbetreibern und Verkehrsbehörden sowie Informationsanbietern«. Ob Fahrplandaten, Verkehrsinformationen in Echtzeit oder Standorte von Leihfahrrädern: Alle Informationen, die beispielsweise für das Planen und Durchführen einer Reise durch Deutschland erforderlich sind, sollen dort zentral bereitgestellt, abgerufen und in Informationsangebote integriert werden. Der Gesetzentwurf soll diesen Zugangspunkt gesetzlich verankern und damit für »transparente und zuverlässige Verkehrsdaten« sorgen, so die Bundesregierung. Nach EU-Recht betreibe jeder Mitgliedstaat einen Nationalen Zugangspunkt.
Der Entwurf verpflichte Straßenbaubehörden und -betreiber Informationen wie beispielsweise Sperrungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Zufahrtsbedingungen von Brücken und Tunneln oder Baustellen zu bestimmten Straßen vollständig digital auf dem Nationalen Zugangspunkt zu veröffentlichen. Anbieter von Routenplanern könnten so aktuelle und verlässliche Daten exakt von der Stelle nutzen, die die verkehrsrechtliche Anordnung auch erlassen hat.
Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf den ÖPNV. Verkehrsunternehmen müssen der Vorlage zufolge nicht nur bereits erfasste Fahrzeugauslastungsdaten im Linienverkehr bereitstellen, sondern auch Daten über die Auslastung von Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen. Verlässliche Informationen zu den aktuell noch freien Transportmöglichkeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln sollen »allen Reisenden und vor allem Menschen, die einen Rollstuhl oder Rollator benutzen, eine zuverlässigere und barrierefreie Reiseplanung« liefern, heißt es im Entwurf.
Änderungsvorschläge des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung abgelehnt, wie aus einer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer hervorgeht. Abgelehnt hatte die Länderkammer unter anderem die geplante Pflicht, Daten zur Auslastung von Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen in Fahrzeugen des ÖPNV bereitstellen zu müssen. Die Regelung hätte in ihrer jetzigen Fassung keinen Mehrwert, schreibt der Bundesrat. Es sei fraglich, wie Daten hinsichtlich der Auslastung von »Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderung« ermittelt werden sollen, da diese zumeist nicht automatisiert gewonnen werden könnten. Darüber hinaus sei der Erfahrungswert derartiger Daten fraglich, »da auf Vorrangsitzen nicht nur Menschen mit Behinderung sitzen können, sondern auch alle anderen Fahrgäste«.
Die Bundesregierung hält aber trotz der Bedenken der Bundesländer an der Regelung fest. Es gebe bereits technische Möglichkeiten, diese Daten automatisiert zu erfassen, heißt es in der Gegenäußerung. Daher will man Verkehrsunternehmen verpflichten, die erfassten Daten bereitzustellen, wenn sie denn vorliegen. Auch wenn nicht unterschieden werde, ob die Plätze von Menschen mit Behinderungen oder anderen Fahrgästen belegt sind, böten »die Informationen einen Nutzen für Menschen mit Behinderungen«, schreibt die Regierung.
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