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Die Koalition plant, eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs über den Anwendungsbereich der THG-Quote einzuführen. (Symbolfoto) ( Foto: Deutsche Bahn AG/Anastasia Schuster )
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Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote - meistgelesen am 17. März 2026
Koalition will THG-Quote anheben
Die Koalition aus Union und SPD will die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) anheben und auch Anpassungen bei Biokraftstoffen sind geplant.
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 19. März, über den von der Bundesregierung vorgelegten »Entwurf eines Zweites Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote«. Demnach soll die Quote für Kraftstoffe im Straßenverkehr bis 2040 auf 65 Prozent steigen – bislang waren im Gesetzentwurf 59 Prozent vorgesehen. Zudem sind Anpassungen bei Biokraftstoffen geplant: Die Kappungsgrenze für anbaumassebasierte Biokraftstoffe soll leicht steigen. Auch die Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs soll deutlich erhöht werden. 

Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll die THG-Quote »ambitioniert fortgeschrieben werden«, heißt es in dem Entwurf. Geplant ist, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben und schrittweise auf 59 Prozent anstiegen zu lassen. Dies entspräche einem Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von rund 62 Prozent gemäß der Berechnungsmethode der RED III.

Zudem soll eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs über den Anwendungsbereich der THG-Quote eingeführt werden. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe solle angehoben werden – die Doppelanrechnung entfallen. Der zukünftige Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe soll nur noch dann auf die THG-Quote anrechenbar sein, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion auf die THG-Quote soll beendet werden. 

Als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission seien die Vorgaben der RED II durch die Richtlinie (EU) 2023/2413, die sogenannte RED-III-Richtlinie, deutlich angehoben worden, heißt es seitens der Bundesregierung zur Begründung. Der zu erreichende Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehe sich nunmehr auf Kraftstoffe in allen Verkehrsbereichen. Zudem seien durch die EU-Kommission bestehende Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen angehoben sowie zusätzliche Verpflichtungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs – zu denen grüner Wasserstoff und erneuerbare synthetische Kraftstoffe gehören – geschaffen worden, schreibt die Regierung.
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Von: Thomas Burgert
Veröffentlicht am: 17.03.2026
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