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Wirtschaftsnachrichten für Personenverkehr
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Die Bundesländer wollen den Anwendungsbereich des Wasserstoffhochlaufs ausweiten, was jedoch die Bundesregierung ablehnt. ( Foto: HHLA/ Vincent Wolff )
Länderkammer will den Wasserstoffhochlauf erweitern
Bundesregierung lehnt Vorschlag ab
Der Bundesrat wollte den Anwendungsbereich des Wasserstoffhochlaufs ausweiten und nahm auch die Erzeugung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs in den Blick.
Der Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und hat dazu 32 Änderungsvorschläge eingebracht. Unter anderem wollen die Bundesländer den Anwendungsbereich des Wasserstoffhochlaufs auf die industrielle Endnutzung ausweiten, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht. Der Erweiterungsvorschlag betrifft die industrielle Endnutzung von Wasserstoff in emissionsintensiven Sektoren wie der Stahl- oder Chemieindustrie sowie in der Prozesswärmeerzeugung. Der derzeitige Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes fokussiere ausschließlich die Versorgungsinfrastruktur – also die Erzeugung, Speicherung, den Transport und den Import von Wasserstoff, was jedoch »nur die vorgelagerte Wasserstoffwertschöpfungskette abbilde«, so der Bundesrat.

Der Bundesrat geht in seinem Antrag auch auf alternative Kraftstoffe ein und schreibt unter anderem: »Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
würden schlechter gestellt als Elektrolyseure zur Erzeugung von Wasserstoff, obwohl beide immissionsschutzrechtlich relevant sind und im Wesentlichen die gleiche Funktion haben. Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs inkludieren in den technischen Konzepten Elektrolyseure. Entsprechend würden die unterschiedlichen zeitlichen Vorgaben hier zu Verzögerung statt zu Beschleunigung führen«, so die Kritik der Länderkammer.

Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag des Bundesrates nicht zu. Der Anwendungsbereich sei insbesondere auf die Herstellung und Bereitstellung von Wasserstoff zugeschnitten. Die Nutzung von Wasserstoff etwa in der Industrie beziehe sich auf eine nicht bestimmbare Anzahl von Anlagenkategorien und sei nicht Gegenstand und Ziel dieses Gesetzes. Zudem sei eine Abgrenzung bei der Nutzung von Wasserstoff und anderen Brennstoffen im Einzelfall nicht vollzugsfähig, heißt es in der Begründung der Bundesregierung, die abschließend schreibt. »Die Bundesregierung nimmt den Vorschlag des Bundesrates zur Kenntnis.«
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Von: Thomas Burgert
Veröffentlicht am: 17.12.2025
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