Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort auch auf die Kosten ein, die beim Umstieg auf E-Busse samt Ladeinfrastruktur zu schultern sind. (Symbolfoto) ( Foto: Daimler Truck )
Bundesregierung zum Saubere Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz
»Keine Änderungen geplant«
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag schätzt die Bundesregierung auch, wie hoch die Mehrkosten für Busse mit alternativen Antrieben sind.
Mit dem Saubere Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz liegt aus Sicht der Bundesregierung »kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung beziehungsweise Geschäftsführung vor«, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag. Es seien derzeit auch keine Änderungen am Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz geplant, so die Bundesregierung weiter. Zur Beantwortung der Frage, inwieweit der Bund sich verpflichtet sieht, für die vollständige Finanzierung der den Kommunen auferlegten zusätzlichen Aufgaben und Investitionen aufzukommen, heißt es: Das Gesetz richtet sich an öffentliche Auftraggeber und bestimmte Sektorenauftraggeber. Fahrzeugbeschaffungen würden von den Kommunen im Rahmen des eigenen Haushalts wahrgenommen.
Die Einhaltung der Mindestziele des Saubere-Fahrzeuge Beschaffungs-Gesetzes müsse durch die Länder überwacht werden, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort deutlich. Nach Paragraf 5 Absatz 2 Saubere-Fahrzeuge Beschaffungs-Gesetz könnten die Länder für ihren Zuständigkeitsbereich zulassen, dass öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber die für den jeweiligen Referenzzeitraum nach Paragraf 6 festgelegten Mindestziele nicht einhalten müssen, »soweit die Mindestziele bereits durch andere öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber innerhalb des Landes übererfüllt werden«. Nach Paragraf 5 Absatz 3 des Gesetzes könnten Länder zum Ausgleich auch ein gemeinsames Mindestziel bilden, schreibt die Regierung weiter.
Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort auch auf die durchschnittlichen Investitionskosten ein, die beim Umstieg auf E-Busse samt Ladeinfrastruktur und Betriebshöfen aktuell zu schultern sind. Die Investitionskosten für die Infrastruktur seien »abhängig von mehreren grundlegenden Faktoren«, heißt es zuerst. Dabei würden neben der gewählten Antriebstechnologie »insbesondere die Größe der umzustellenden Flotte sowie bei Batteriebussen die Ladestrategie eine wichtige Rolle« spielen, dann nennt die Bundesregierung dann doch auch Zahlen, die zeigen, von welchen Größenordnungen die Regierung ausgeht.
Die Investitionsmehrkosten für klimafreundliche Busse gegenüber Bussen mit
Verbrennungsmotor schätzt die Bundesregierung wie folgt ab:
- für Busse der Fahrzeugklasse M2: 120.000 Euro für Batterie- bzw. 190.000 Euro für Brennstoffzellenbusse,
- für Busse der Fahrzeugklasse M3 mit einer Länge von bis zu 10,6 Metern: 175.000 Euro für Batterie- bzw. 275.000 Euro für Brennstoffzellenbusse,
- für Busse der Fahrzeugklasse M3 mit einer Länge zwischen 10,6 Metern und 16 Metern: 259.000 Euro für Batterie- bzw. 279.000 Euro für Brennstoffzellenbusse,
- für Busse der Fahrzeugklasse M3 mit einer Länge ab 16 Metern: 320.000 Euro für Batterie- bzw. 390.000 Euro für Brennstoffzellenbusse.
Auch auf den Einsatz von alternativen Kraftstoffen im Busbereich geht die Bundesregierung ein. Der Einsatz von HVO100 als Erfüllungsoption für saubere schwere Nutzfahrzeuge im Sinne des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes »ist möglich«, betont die Bundesregierung. Mit Inkrafttreten der zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) sei das »Inverkehrbringen von Kraftstoffen nach DIN EN 15940 als »Reinkraftstoff grundsätzlich möglich«. Darunter fallen auch Kraftstoffe aus hydrierten Pflanzenölen (HVO100), die »zur Quotenerfüllung für saubere schwere Nutzfahrzeuge einschließlich Busse herangezogen werden« könnten.
Von: Thomas Burgert
Veröffentlicht am: 20.10.2025