BMV äußert sich zur temporären Änderung der Beihilferegelung
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat sich zur Umsetzung der temporären Änderung der Beihilferegelung durch die EU-Kommission in Deutschland geäußert.
Auf Anfrage des Roten Renners teilte ein Sprecher des Ministeriums mit, dass die Europäische Kommission »lediglich einen beihilferechtlichen Rahmen geschaffen habe«. Mit diesem Rahmen stelle sie klar, unter welchen Voraussetzungen sie staatliche Förderprogramme für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt. Es bleibe den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie den von der Europäischen Kommission vorgelegten beihilferechtlichen Rahmen nutzen und nationale Förderprogramme aufsetzen.
Inwieweit die Bundesregierung den beihilferechtlichen Rahmen nutzen und zum Beispiel für Betriebe des öffentlichen Personennahverkehrs eine Förderrichtlinie erarbeiten werde, müsse noch geprüft werden, so der Sprecher.
Für ein etwaiges Förderprogramm wäre schließlich auch die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch den Deutschen Bundestag zu klären. Entsprechende Anfragen für eine Förderung liegen dem BMV bislang nicht vor.
Die EU-Kommission hatte am 29. April eine temporäre Änderung der EU-Beihilferegeln unter anderem für den Verkehrssektor beschlossen. Nach ihr können bis zu 70 Prozent der Mehrkosten für Kraftstoffe eines Beihilfeempfängers ausgeglichen werden. Der befristete Rahmen gilt bis zum 31. Dezember 2026.
30.04.2026
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