Die Einführung des RLP-Index ist ein wichtiges Instrument, um die Kostenentwicklung im Busverkehr realsitisch abzubilden. (Symbolfoto) ( Foto: VRT )
Hinweis zur Umstellung vom Bundes- auf den RLP-Index
Molo warnt vor dauerhafter Finanzierungslücke
Der RLP-Index ist ein wichtiges Instrument, das die tatsächlichen Kostenentwicklung im Busverkehr in Rheinland-Pfalz besser abbildet, bei der Umstellung gibt es laut Molo aber einiges zu beachten.
Die Einführung eines landesspezifischen Personalkostenindex war für die privaten Omnibusunternehmen in Rheinland-Pfalz von zentraler Bedeutung. Der Verband Molo und seine angeschlossenen Verbände VDV Rheinland und VVRP haben sich über viele Jahre hinweg dafür eingesetzt, dass die tatsächliche tarifliche Entwicklung im Land auch realistisch über einen landesbezogenen Index in den Verkehrsverträgen abgebildet wird. Aus gegebenen Anlass weist Molo aktuell auf folgenden Sachverhalt hin: In einigen Verbundräumen (u.a. VRT) werde derzeit auf die Veröffentlichung des RLP-Index beim Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz hingewiesen. Der dort hinterlegte Indexmechanismus soll laut Molo künftig als Grundlage für die Fortschreibung der Personalkosten in Verkehrsverträgen herangezogen werden.
Molo verweist in diesem Zusammenhang auf die praktische Umsetzung beim Tausch des Bundesindex gegen den RLP-Index. »In vielen bestehenden Verkehrsverträgen ist bereits vorgesehen oder wird derzeit diskutiert, den bislang verwendeten bundesweiten Index durch den neuen RLP-Personalkostenindex zu ersetzen«, schreibt Molo und führt aus: »Grundsätzlich ist dieser Index-Tausch fachlich richtig und sinnvoll. Wir befürchten jedoch ein systematisches Problem, wenn der Wechsel ohne zusätzliche Übergangsregelung erfolgt: Der RLP-Personalkostenindex ist statistisch auf das Basisjahr 2023 bezogen. In der Vertragspraxis soll der Austausch des bisherigen Bundesindex gegen den RLP-Index jedoch häufig erst ab einem späteren Jahr (z. B. ab 2025) wirksam werden.«
Das führt laut Molo zu folgendem Effekt: Die tariflich bedingten Personalkostensteigerungen – insbesondere im Jahr 2024 – schlagen voll auf die Kosten der Unternehmen durch. Dabei bildet der bisherige Bundesindex diese Entwicklung in der Regel nur unzureichend ab. Beim Wechsel auf den RLP-Index werde diese Unterdeckung nicht automatisch ausgeglichen, sondern der neue Index setzt auf einem bereits erhöhten Kostenniveau an.
»Es entsteht nach unserer Auffassung damit eine dauerhafte Finanzierungslücke, die auch durch die spätere Indexfortschreibung nicht geschlossen wird. Dieses Problem ergibt sich nicht aus der Methodik des RLP-Index, sondern aus der Art und Weise, wie der Index in laufende Verträge eingebaut wird«, schreibt Molo.
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Bei Neuvergaben und echten Neuverträgen tritt diese Problematik nicht auf. Dort erfolgt keine Umstellung eines bestehenden Indexmechanismus, sondern der RLP-Index wird von Beginn an angewendet und bildet ausschließlich die zukünftige Kostenentwicklung ab. Die dargestellte Problematik betrifft daher ausschließlich Bestandsverträge, in denen ein Wechsel vom Bundesindex auf den RLP-Index vorgesehen ist.
»Aus Verbandssicht ist der RLP-Index ein notwendiges und überfälliges Instrument, das die tatsächlichen Rahmenbedingungen im Land deutlich besser abbildet als bisherige Bundesindizes«. schreibt Molo grundsätzlich über den Index. Der RLP-Personalkostenindex sei ein wichtiger Erfolg für die Branche, für den sich Molo über Jahre hinweg eingesetzt hat. »Damit dieses Instrument seine volle Wirkung entfalten kann, ist es jedoch entscheidend, dass der Austausch bestehender Bundesindizes in laufenden Verträgen sachgerecht und ohne strukturelle Brüche erfolgt«, so der Verband weiter.
Man appelliere daher an alle Mitgliedsunternehmen, »beim geplanten Wechsel auf den RLP-Personalkostenindex in Bestandsverträgen besonders aufmerksam zu sein und aktiv das Gespräch mit ihren jeweiligen Aufgabenträgern zu suchen«. Ohne eine gezielte Übergangsregelung bestehe die Gefahr, dass »strukturelle Unterdeckungen dauerhaft im Vertrag verbleiben«. Man habe hierzu bereits Kontakt mit dem zuständigen Mobilitätsministerium aufgenommen und auf die dargestellte Problematik hingewiesen.
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Von: Thomas Burgert
Veröffentlicht am: 23.02.2026