Der bdo plädiert für zielgerichtete Entlastungsmaßnahmen
Entlastung von ÖPNV-Betrieben ist geringer als von PKW-Fahrern
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) appelliert an die Politik, zielgerichtete Entlastungsmaßnahmen für die Transportbranche auf den Weg zu bringen.
Mit der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen und auf zwei Monate befristeten Energiesteuersenkung sei eine »Gießkannenförderung« in Form eines »Tankrabatts 2.0« beschlossen worden, kritisierte der bdo. Wie auch andere Verbände aus der Transportbranche, hätte der bdo eine zielgerichtete Maßnahme bevorzugt, die das Personenbeförderungsgewerbe und den Güterverkehr unterstützt.
Zudem sei bisher unklar, »ob die Steuerentlastung auch für Kraftstoffe wie HVO100 gilt«, so der bdo. Die Hersteller würden sich aktuell in Klärung mit dem Bundesfinanzministerium befinden. Es sei davon auszugehen, dass »HVO100 auch zu den Kraftstoffen gehört, für welche die ermäßigte Energiesteuer gilt«, allerdings gebe es hierzu noch keine schriftliche Bestätigung, so der bdo.
Das Gesetz stelle klar, dass »für die Dauer des Tankrabatts keine Energiesteuerrückerstattung gemäß Paragraph 56 Energiesteuergesetz gewährt wird«, erklärte der bdo in diesem Zusammenhang. Damit falle die Entlastung von ÖPNV-Unternehmen geringer aus als die von Pkw-Fahrern. Konkret soll die Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin in der Zeit vom 1. Mai 2026 bis 30. Juni 2026 gelten. Der bdo schätzt, dass mit Blick auf die Sommerferien und die anstehenden Wahlen im Herbst, es »eine Verlängerung der Maßnahmen geben könnte, sofern die Kraftstoffpreise nicht überraschend schnell signifikant sinken werden«.
Grundsätzlich seien unabhängig vom »Tankrabatt« weitere Maßnahmen erforderlich, die über kurzfristige Eingriffe hinausgehen. Dazu zählt der bdo:
- Maßnahmen zur Reduzierung der extremen Volatilität der Energiepreise
- Eine dauerhafte Absenkung der Steuern und Abgaben und die zügige Umsetzung bereits angekündigter Reformen, insbesondere im Bereich der CO2-Bepreisung
- Eine enge Abstimmung zwischen den zuständigen Ressorts, um widersprüchliche Regelungen in Zukunft zu vermeiden
Man sei zudem gemeinsam mit der IRU in Brüssel tätig, um zu erreichen, dass der Rahmen erweitert wird, in dem staatliche Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Branchen möglich sind. Der bdo nannte hier als Beispiel insbesondere den EU-Mindeststeuersatz für Diesel. Bislang sei es unionsrechtlich nicht möglich, hier weitergehende Entlastungen als die oben beschriebenen 14,04 Cent pro Liter zu gewähren. Man sei jedoch optimistisch, dass »in Brüssel zeitnah Maßnahmen beschlossen werden, die über das heute Mögliche hinausgehen«.