Um einen möglichen Betrug zu vermeiden, hatte der bdo beim Deutschlandticket eine sogenannte »Positivliste« gefordert, diese liegt nun vor.
Die Positivliste aller berechtigten Deutschlandticket-Vertriebsstellen liegt laut dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) – der eine solche Liste schon lange gefordert hatte – nun vor. Um einen möglichen Betrug einzudämmen, hat sich der bdo seit langem für die Einführung einer solchen Positivliste stark gemacht, auf der alle Vertriebsstellen zu finden sind. Ausschließlich Tickets von auf der Positivliste geführten Unternehmen gelten als gültige Deutschlandtickets, damit soll sichergestellt werden, dass nur Deutschlandtickets im Rahmen der Regeln zur Einnahmeaufteilung vertrieben werden, die »den allgemeinen Tarifbestimmungen entsprechen«, so der bdo.
Außerdem sei die Positivliste Bestandteil der Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket, betont der bdo. In den Tarifbestimmungen heißt es nun: »Ein Deutschlandticket ist nur dann ein gültiges Ticket im Sinne dieser Tarifbestimmungen, wenn es von einem Unternehmen ausgegeben worden ist, das auf der Liste der teilnehmenden Unternehmen (Positivliste) steht. Die Positivliste ist über folgende Internetadresse einsehbar: www.deutschlandticket-verkaeufer.de.«
Laut bdo wurde D-TIX damit beauftragt die Positivliste zu führen und aktuell zu halten. In die vorliegende Positivliste werden durch die D-TIX alle Verkehrsunternehmen und Tariforganisationen (Unternehmen) aufgenommen, die eine Einbeziehung der von ihnen ausgegebenen Deutschlandtickets in das bundesweite Einnahmeaufteilungsverfahren gewährleisten und die die vom Koordinierungsrat Deutschlandticket beschlossenen Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket im erforderlichen und zulässigen Umfang anwenden. Diese sind somit zur Ausgabe von Deutschlandtickets berechtigt.
An der technischen Umsetzung, dass bei Kontrollen Tickets von Ausgabestellen identifiziert werden, die nicht auf der Positivliste stehen und somit keine gültigen Tickets sind, wird laut bdo aktuell noch gearbeitet. Aktuell werde zudem an einer Anpassung der Tarifbestimmungen gearbeitet, um klarzustellen, dass »ausgedruckte QR-Codes/in Papiertickets umgewandelte digitale Tickets keine gültigen Fahrausweise sind«.
15.04.2026
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